Rufzeichen "Schönhagen Information"
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie auf die NfL 1-1694-19 „Bekanntmachung über Sprechfunkverfahren“ aufmerksam machen. Dort wurde festgelegt, dass Flugplätze mit AFIS künftig das Rufzeichen „Information“ haben, analog dem Rufzeichen des FIS. Unkontrollierte Flugplätze ohne AFIS behalten das Rufzeichen Info.
Für Schönhagen gilt also nun im deutschen und englischen Sprechfunkverkehr das Rufzeichen „Schönhagen Information“
Zu Ihrer Information finden Sie hier die komplette NfL als PDF. Die Anlage 1, Rufzeichen von Bodenfunkstellen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher Sprache, finden Sie auf Seite 11 und 12. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.