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Update zur Aufnahme des Instrumentenflugbetriebes 07. Juni 2018


... gibt es nun mit dem 11. Oktober 2018 einen neuen Termin.  AIRAC steht für „Aeronautical Information Regulation And Control“. Diese Termine sind weltweit koordiniert und bereits bis Ende 2029 veröffentlicht. Zu diesen Terminen werden neue oder geänderte IFR-Verfahren zeitgleich weltweit zur Verfügung gestellt.

Der geplatzte Termin hatte mehrere Gründe. 2017 hat die DFS eine neue Software zur Verfahrensplanung in Betrieb genommen. Diese lief anfangs nicht wie sie sollte, so dass die Planung zu Schönhagen erst im Herbst 2017, mit drei Monaten Verzögerung, beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eingereicht wurde. Das BAF hat die Planung dann zweimal mit Änderungswünschen zurückgewiesen, so dass sich DFS und BAF erst Ende Januar 2018 auf eine Lösung verständigen konnten. Die DFS musste dadurch erneut in die Designphase und die Planung ein zweites Mal in den Behördenumlauf geben. Damit war der AIRAC Termin am 29. März nicht mehr zu schaffen.

Ende April hatte uns das BAF dann informiert, dass nun alle erforderlichen Zustimmungen vorlägen und die entsprechende Rechtsverordnung fertig sei. Die Rechtsverordnung war dann vom BAF in einen Unterschriftenumlauf zu DFS, BMVI und Bundesjustizministerium gegangen, bevor sie im Bundesanzeiger veöffentlicht wird. Erst danach darf die DFS die An- und Abflugkarten veröffentlichen.

Da ARIAC-Termine schon langfristig ausgebucht ind, hatte die DFS den 11. Oktober 2018 nun als den frühestmöglichen Termin gesehen.

Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH

Dr. Klaus-Jürgen Schwahn
Geschäftsführer