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Schönhagen erhält Genehmigung für Instrumentenflugbetrieb

Am Freitag, den 15. Juni brachte der Postbote einen lange ersehnten, dicken braunen Umschlag zum Flugplatz Schönhagen. Gleich auf der ersten Seite stand dort in nüchternem Amtsdeutsch, worauf, fast sechs Jahre nach Antragstellung, kaum noch jemand zu hoffen gewagt hatte:

„Der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH wird die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes für den Allgemeinen Verkehr (Verkehrslandeplatz) für die Durchführung von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln bei Tag und bei Nacht auf dem nachstehend näher bezeichneten Gelände erteilt.“

Vorausgegangen war ein jahrelanger Kampf mit einer Hand voll Flugplatzgegnern und Umweltschützern, bei dem alle Register gezogen wurden, um das Vorhaben zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und ein Kampf, der oft unter der Gürtellinie geführt wurde. Morddrohungen und anonyme Anzeigen gegen den Flugplatzchef sowie getürkte Anzeigen und Drohungen gegen Piloten sorgten immer wieder für Spannung in den trockenen Verwaltungsverfahren.

Forst-, luft- und naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die sich zum Teil gegenseitig im Weg standen, mussten parallel geführt werden. In den letzten sechs Jahren gab es in den Büros der Flugplatzverwaltung kaum eine Woche, in der nicht mindestens ein bis zwei Tage am Instrumentenflug gearbeitet wurde. Ein immenser Aufwand für einen kleinen Flugplatz. Über Monate gingen ganze Wochenenden drauf, um Stellungnahmen und Schriftsätze zu erarbeiten und sich mit Gegnern zu streiten. „Ein Irrsinn, den ich kein zweites Mal erleben möchte,“  so Klaus-Jürgen Schwahn, Geschäftsführer des Flugplatzes.

Ob der Flugplatz mit dem Ergebnis zufrieden sei, fragt Roger.

„Nein, zufrieden kann man erst sein, wenn der GPS-Anflug auf unseren Verkehrslandeplätzen in den Köpfen der Menschen so selbstverständlich ist wie die Ampel an der Straßenkreuzung,“ so Schwahn. “Schon vor Jahren hat die Europäische Kommission in einem Positionspapier den Ausbau der GPS-Verfahren in den Mitgliedsstaaten gefordert, um den Lärmschutz der Bevölkerung zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen, also eigentlich all das verbessern, was Flugplatzgegner am häufigsten kritisieren. Es ist bedauerlich, dass wir davon nicht jeden überzeugen konnten. Auch für das Naturschutzgebiet wurden neue Verfahren festgelegt, die es noch stärker entlasten als bisher.“

Offensichtlich sieht das nicht nur der Flugplatz Schönhagen so. In den sechs Jahren, in denen sich Brandenburg alleine mit einem Flugplatz beschäftigt hat, haben die Amerikaner über 1000 (!) GPS-Verfahren installiert und konnten inzwischen so gut wie jeden Verkehrslandeplatz damit ausstatten.

Dabei kommt der Instrumentenflugbetrieb für die Hauptstadtregion fünf Minuten nach zwölf.

Tempelhof ist seit 2008 geschlossen und die Allgemeine Luftfahrt längst aus Schönefeld und Tegel auf die umliegenden Flugplätze verdrängt. Die meisten IFR-Flieger stehen bereits in Schönhagen und müssen dort immer noch mit VFR-IFR-Wechselverfahren operieren, die bekanntlich zu den Unfallrisiken der Allgemeinen Luftfahrt gehören.

Daher bleibt zu hoffen, dass es nun schnell geht. Nachdem der Flugplatz grundsätzlich für den IFR-Betrieb zugelassen ist, sind erst einmal DFS und BAF an der Reihe. Die müssen nun auf Basis der vorliegenden Genehmigung die An- und Abflugverfahren festlegen, ein Verwaltungsverfahren, das nochmals 6-7 Monate dauert. Schließlich bleiben dann noch Rechtsstreitigkeiten abzuwarten.